Ein Appell an den Gesetzgeber: sieben Prozent Mehrwertsteuer auf künstlerische Fotografie!
Die künstlerische Fotografie wird weiterhin nicht als Kunstwerk im steuerrechtlichen Sinne anerkannt, obwohl sie in der EU-Richtlinie ausdrücklich als Kunstgegenstand definiert ist. Diese Ungleichbehandlung führt zu einer Wettbewerbsverzerrung und ruft nach einer Anpassung der deutschen Steuerregelung.
veröffentlicht am 18.03.2025
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