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Bei Verdacht auf Geldwäsche: Wie kommt man den Meldepflichten nach?

Der Kunstmarkt gilt als besonders anfällig für Geldwäsche – etwa wenn ein Käufer hohe Bargeldsummen aufteilen will oder Herkunftsnachweise meidet. In solchen Fällen sind Kunsthändlerinnen und -händler gesetzlich verpflichtet, eine Verdachtsmeldung bei der Financial Intelligence Unit (FIU) abzugeben – unabhängig vom Transaktionswert.

von Anna Bolz und Lena Olschewski

veröffentlicht am 23.09.2025

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