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Die Rückkehr zur Ermäßigung ist kein „Steuergeschenk“

Ab 2025 profitieren Galerien und Kunsthändler wieder vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz, wie der Bundesrat vergangene Woche beschloss. Die Entscheidung, Teil des Jahressteuergesetzes, stärkt die kulturelle Basisarbeit von Galerien – wenn auch mit Einschränkungen, etwa für Fotografien. Ein Kommentar.

von Birgit Maria Sturm

veröffentlicht am 26.11.2024

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